Muss ich Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt sein, um den JURA KI Assistenten nutzen zu können?
Überblick
Der JURA KI Assistent unterstützt im Kanzleialltag grundsätzlich jeden – vorausgesetzt, die Person ist als RMO-Benutzer zur RMO-Kundennummer der Kanzlei registriert und das Produkt wurde für diesen Benutzer lizenziert. Er ist also nicht ausschließlich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vorbehalten: Auch Auszubildende und weitere Beschäftigte der Kanzlei können den JURA KI Assistenten nutzen, beispielsweise um Zusammenfassungen zu erstellen, kurze Schreiben an Mandanten vorzubereiten oder Recherchen durchzuführen.
Eine Ausnahme besteht für den im JURA KI Assistenten integrierten Bereich JURA KI Publisher: Dieser ist ausschließlich Personen mit anwaltlicher Zulassung vorbehalten.
Voraussetzung: Lizenzierung
Voraussetzung für die Nutzung ist, dass der JURA KI Assistent für den jeweiligen RMO-Benutzer über die betreffende Kundennummer im RA-MICRO Online Store lizenziert wurde.
Zwei Möglichkeiten für den Start
Nach der Lizenzierung stehen zwei Wege zum Start zur Verfügung:
Direkt aus RA-MICRO: Wird im PD Recht das Icon „JURA KI" nicht angezeigt, aktivieren Sie zunächst unter RA-MICRO > Allgemeine Einstellungen > 1.4 Allgemein > 1.49 JURA KI verwenden die Nutzung des JURA KI Assistenten. Anschließend lässt sich dieser über PD Recht > JURA KI aufrufen.
Als eigenständige Anwendung: Alternativ lässt sich der JURA KI Assistent über den im RA-MICRO Online Store bereitgestellten Downloadlink installieren und anschließend über das eigene Desktop-Icon starten.
Weiterführende Beiträge und Anleitungen
Zusätzlich hilfreich sind folgende FAQ-Beiträge:
Wie lizenziere ich den JURA KI Assistenten für meine Benutzer?
https://ki-wiki.dictanet.com/faq/wie-lizenziere-ich-den-jura-ki-assistenten-fuer-meine-benutzer
Wie installiere ich den JURA KI Assistenten unter Windows oder macOS?
https://ki-wiki.dictanet.com/faq/wie-installiere-ich-den-jura-ki-assistenten-unter-windows-oder-macos
Zuletzt aktualisiert am 29.10.2026 von Andrea Sperling.