Warum habe ich als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin keinen Zugriff auf den JURA KI Publisher?
Problem
Sie haben sich im JURA KI Assistenten erfolgreich mit Ihren RA-MICRO Online Zugangsdaten (RMO-Zugangsdaten) angemeldet. Beim Aufruf des JURA KI Publishers erhalten Sie jedoch eine Fehlermeldung, dass kein Zugriff möglich ist oder die erforderliche Berechtigung fehlt.

Ursache und Hintergrund
Der Zugriff auf den JURA KI Publisher setzt voraus, dass Ihr RMO-Benutzerkonto als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin gekennzeichnet ist.
Der JURA KI Publisher dient dazu, Gerichtsentscheidungen bereitzustellen, die anschließend automatisiert anonymisiert und in die RA-MICRO KI Rechtsprechungsdatenbank eingepflegt werden können. Diese Funktion ist auf die Mitwirkung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten ausgerichtet.
Beim Aufruf des JURA KI Publishers wird daher geprüft, ob im RMO-Benutzerkonto die erforderlichen Angaben zur anwaltlichen Zulassung hinterlegt sind. Dazu gehören insbesondere:
- die Anrede Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin
- das Zulassungsdatum
Sind diese Angaben nicht oder nicht vollständig in den RMO-Benutzerdaten gespeichert, kann die Berechtigung nicht korrekt zugeordnet werden. In diesem Fall wird der Zugriff auf den JURA KI Publisher abgelehnt.
Lösungsvorschlag
Bitte prüfen und ergänzen Sie Ihre RMO-Benutzerdaten.
Folgen Sie dem Link oder rufen in Ihrem Browser https://www.ra-micro-online.de/net/Benutzerverwalt?user=1 auf und melden Sie sich mit Ihren RMO-Zugangsdaten an. Im Bereich meine Benutzerdaten
- klicken Sie auf Bearbeiten und wählen Sie als Anrede* Rechtsanwalt / Rechtsanwältin aus
- geben anschließend in das Feld Zulassungsdatum* das Datum Ihrer Anwaltszulassung ein
- und bestätigen Ihre Änderungen mit Daten speichern.

Beim nächsten Start des JURA KI Assistenten sollten Sie nun Zugriff auf den Bereich JURA KI Publisher erhalten.
Hinweis
Falls Sie Ihre Benutzerdaten nicht selbst bearbeiten können oder die Änderung nicht gespeichert wird, wenden Sie sich bitte an den zuständigen RMO-Verwalter Ihrer Kanzlei oder an Ihre Kundenadministration.
Zuletzt aktualisiert am 23.10.2026 von Andrea Sperling.